
FAQ
Als Eltern tragen wir die große Verantwortung, unsere Kinder nach den "Maßstäben und Ermahnungen des Herrn" zu erziehen (Epheser 6,4, NeÜ). Wir sind der Überzeugung, dass es unsere Aufgabe ist, unseren Kindern eine biblische Sicht auf die Welt weiterzugeben und sie bestmöglich zu bilden. Wir wollen sie dazu ausrüsten, andere Weltanschauungen zu verstehen und sie anhand der Bibel zu beurteilen. Es ist unser Ziel, sie anzuleiten, in den Wegen des Herrn zu gehen (Sprüche 22,6; 5. Mose 6,6-7). Da Bildung an staatlichen Schulen ohne Gott geschieht, möchten wir eine Grundschule gründen, die Gott als den Schöpfer der Welt anerkennt und Ihn ehrt.
Schulen in freier Trägerschaft verfolgen die gleichen Lernziele wie staatliche Schulen. Das Staatliche Schulamt Hessen beaufsichtigt deren Einhaltung, um eine gleichwertige Bildung sicherzustellen. Die Schulgestaltung, d.h. die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden sowie der Lehrinhalte und die Organisation des Unterrichts, obliegt jedoch den Trägern der Schule (vgl. HSchG §167). Unsere Schule darf und soll demnach in allen Belangen vom christlichen Glauben durchzogen und bestimmt sein.
Leider müssen wir kurzfristig umplanen. Die Schule wird nicht in den Räumen der Calvary Chapel in Herborn-Seelbach starten können. Wir sind intensiv auf der Suche nach realistischen, anderweitigen Räumlichkeiten im Raum Breitscheid/Herborn.
Es ist durchaus möglich und wahrscheinlich, dass die Schule ihrem Wachstum und den damit verbundenen Möglichkeiten entsprechend im Verlauf der Zeit ihren Standort wechseln wird.
Da es sich um eine Schule in freier Trägerschaft handelt, finanziert sie sich in den ersten Jahren ausschließlich über freiwillige Spenden und einem durch die Eltern zu zahlenden Schulgeld, dessen Höhe in Abhängigkeit vom monatlichen Nettoeinkommen der jeweiligen Familie festgesetzt wird. Unter "Konzept - Informationen zum Schulgeld" finden Sie eine ausfühliche Erläuterung sowie eine tabellarische Übersicht über die jeweilg fälligen Monatsraten.
Uns ist bewusst, dass durch das Schulgeld eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung auf die Familie zukommt – vor allem da eine staatliche Schule „nichts“ kostet. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass gute Bildung in einer Einrichtung, die Gott ehrt, überaus kostbar und daher die Investition wert ist.
Eine christliche Bekenntnisschule unterscheidet sich vor allem darin von anderen Schulen, dass Eltern, Schüler und Lehrkräfte ein Glaubensbekenntnis teilen. Ziel ist es, größtmögliche Einheit in der Schulgemeinde zu bewahren. Kinder aus nicht-christlichen Familien können jedoch in Ausnahmefällen aufgenommen werden.
Für den Fall, dass die Schule die staatliche Anerkennung nicht erlangt oder aus anderen Gründen schließen muss, können die Kinder auf eine andere Schule in ihre Jahrgangsstufe wechseln. Alle zuvor ausgestellten Zeugnisse sind auch in der dreijährigen Probezeit der Schule gültig.
Ja. Da wir den Schulstart zum Schuljahr 2026/27 aktuell noch nicht garantieren können, sollten die Kinder zur Regelschule angemeldet werden. Das staatliche Schulamt hat uns bestätigt, dass eine Abmeldung problemlos möglich ist. Es ist aber sinnvoll, die jeweiligen Grundschulen darüber zu informieren, dass das Kind möglicherweise noch abspringen wird.
Einige Grundschulen haben Eltern hierfür eine Frist im Frühjahr 2026 genannt. Doch was ist, wenn bis dahin die Genehmigung der Timotheus Schule noch nicht vorliegt? Es gilt: Eine feste Frist zur An-/ bzw. Abmeldung von der Wohnortschule gibt es nicht - so das Schulamt. Beides kann sehr kurzfristig erfolgen. Alles, was für eine Abmeldung von der Wohnortschule benötigt wird, ist die Zusage über einen Schulplatz an der Timotheus Schule. Es ist nachvollziehbar, dass die Schulen frühzeitig planen und ihre Schülerzahlen festlegen möchten. Sie dürfen Eltern aber keine eigenen Fristen für eine verbindliche An- oder Abmeldung ihrer Kinder vorgeben.
