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Schulgeldermäßigungen können beantragt werden. Das Schulgeld wird mit Beginn des Schuljahres (dem 01.08.) für die 39 Unterrichtswochen des Schuljahres erhoben und beträgt das Zwölffache des Tabellenwertes in der Schulgeldtabelle. Die Schule gestattet, das Schulgeld in zwölf gleichmäßigen monatlichen Raten zu zahlen. Die Monatsraten sind jeweils zum 1. des Monats im Voraus fällig. Beim Eintritt im Verlauf des Schuljahres beginnt die Zahlung der Monatsraten erst mit dem Eintrittsmonat. Die Schulgeldzahlung erfolgt per Bankeinzug.

 

Bei der Berechnung des Schulgeldbetrags werden alle Einkunftsarten beider Eltern bzw. des Lebenspartners / der Lebenspartnerin und des Schülers / der Schülerin sowie des Kindergeldes der unsere Schule besuchenden Kinder berücksichtigt. Lediglich die negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke und aus Beteiligungen bleiben unberücksichtigt. Der normale Schulgeldbetrag ist in der Schulgeldtabelle (s.u.) unter Stufe K ausgewiesen. Schulgeldermäßigungen auf die Stufen A bis J können schriftlich beantragt werden, wenn Ihre Einkünfte die der Stufe K unterschreiten.

 

Schulgeldermäßigungen müssen jeweils für das nächste Schuljahr beantragt werden. Genehmigte Ermäßigungen gelten für das betreffende Schuljahr. Für das folgende Schuljahr ist ein erneuter Antrag erforderlich. Erfolgt Ihrerseits kein rechtzeitiger (Folge-)Antrag oder legen Sie nicht die zur Ermäßigung / Befreiung erforderlichen Unterlagen vor, gehen wir davon aus, dass der Grund für die Schulgeldminderung entfallen ist bzw. kein solcher vorliegt und buchen das Schulgeld in normaler Höhe ab (Stufe K).

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Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern an der Timotheus-Schule      

                              

Ehemann                 Bruttojahreseinkünfte inkl. Sonderzahlungen

                                      (bei Selbstständigen: Gesamtbetrag der Einkünfte) It. Steuerbescheid:                  22.536,00 €

Ehefrau                    Bruttojahreseinkünfte inkl. Sonderzahlungen It. Steuerbescheid:                              18.747,00 €

Erstes Kind            Bruttojahreseinkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit                                                      2.315,00 €

Zweites Kind        Kein eigenes Einkommen                                                                                                                                   0,00 €

Kindergeld             monatl. je 255 € pro Kind                                                                                                                        6.120,00 €

                              

Gesamtjahreseinkommen                                                                                                                                                          49.718,00 €

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Das monatliche Bruttoeinkommen beträgt 1/12 des Gesamtbetrages aller Einkünfte, dies entspricht dann 4.143,16 €. Lt. Schulgeldtabelle ergibt sich als Schulgeld für das 1. Kind der Betrag von 200,00 €,

für das 2. Kind der Betrag von 155,00 €. Das monatliche Schulgeld beträgt insgesamt 355,00 €.

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Möchten Sie eine Schulgeldermäßigung beantragen, gewähren Sie bitte dem Trägerverein der Timotheus Schule die Einsichtnahme in den letzten Steuerbescheid und die beiden letzten Gehaltsabrechnungen (persönliche Vorlage oder Überlassung der Unterlagen in Kopie). Der Trägerverein sichert Ihnen den vertraulichen Umgang mit Ihren Daten zu. Sollten im Laufe des Schuljahres die Ermäßigungsgründe entfallen, sind Sie zur Vermeidung von Nachforderungen in Ihrem eigenen Interesse verpflichtet, den Trägerverein schriftlich zu informieren, damit die rechtzeitige Anpassung des Schulgelds erfolgen kann.

 

*Den normalen Schulgeldbetrag orientieren wir bewusst an der Höhe des aktuellen Kindergeldes. Ein hilfreicher Gedanke kann dabei sein: Das vom Staat freiwillig gewährte Kindergeld legen Sie direkt in die Bildung Ihrer Kinder an.

 

Gerne machen wir darauf aufmerksam, dass Sie 30% des Schulgeldes bei der Einkommenssteuer/dem Lohnsteuerjahresausgleich absetzen können. Dazu stellen wir Ihnen im Januar des Folgejahres eine Schulgeldbescheinigung aus.

 

Zudem wollen wir darauf hinweisen, dass geringverdienende Familien diverse Möglichkeiten zu staatlicher Unterstützung haben. Hier sei insbesondere auf den Kinderzuschlag verwiesen, durch den gleichzeitig ein Anspruch auf das „Bildungs- und Teilhabepaket“ entsteht und den betreffenden Familien eine jährliche Unterstützung für die Schulausstattung ermöglicht wird.

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Bei offenen Fragen melden Sie sich gerne jederzeit bei uns!

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